Rechtsprechung
   BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2281
BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73 (https://dejure.org/1973,2281)
BSG, Entscheidung vom 19.07.1973 - 6 RKa 1/73 (https://dejure.org/1973,2281)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 1973 - 6 RKa 1/73 (https://dejure.org/1973,2281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,2281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenzahnärzte - Ehrenamtlicher Richter - Angelegenheiten der Kassenzahnärzte - Besonderes Verzeichnis - Eintragung

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2264 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73
    de vorliegenden Rechtsstreits bestehen jedenfalls derartige Bedenken nichto Denn es ist keine Beschränkung der bisherigen Tätigkeit im Streit; es geht im Gegenteil um die Frage, in welchem sachlichen Umfang der Kläger seine berufliche Tätigkeit auf die in der gesetzm lichen Krankenversicherung Versicherten und ihre Angehörigen aus= dehnen darf° Diese Frage wird zwar in Anwendung eines die Berufsausübung regelnden Gesetzes entschieden, das unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit (Art° 12 Abs° 1 Satz 2 des Grundgesetzes) zu prüfen ist° Hierbei ist aber zu beachten9 daß das BVerfG bereits durch seinen Beschluß von 25° Februar 1969 (BVerfGE 25, 256, 255" 254) geklärt hat, daß die Zulassung zahnärztlichen Kassen- zur.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73
    Der Senat entscheidet wie die Vorinstanzen in der Besetzung mit zwei Kassenzahnärzten (% 12 Abs° 3 Satz 2 see iovcmo 55 33 Satz 2, #0 Satz 1 SGG) weil die Frage der Eintragung in das besondere Verzeichnis nach 5 } Abs° 2 ZulG wie die Frage der Eintragung in das Zahnarztregister eine Angelegenheit der Kassenzahnärzte, doh° der kassenzahnärztlichcn Selbstverwaltung, ist (V810 % 8 ZO-Zahnärzte und 5 2 des ZulG)o Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28" Mai 1965 (BSG 23, 105) im einzelnen begründet hat, kann die Besetzung mit Kassenärzten in einem gegen die Kassenärztliche Vereinigung gerichteten Verfahren nicht deshalb unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandet werden, weil diese Richter als Mitglieder der Beklagten nicht dem Idealbild des unbeteiligten Dritten entsprechenc Dem ist auch das Bundesverfassungsgcricht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 17° Dezember1969 (BVerfGE 27, 312) gefolgta Angesichts der erforderlichen Sachkunde der ehrenamtlichen Richter und des Übergewichts der Berufsrichter in den höheren Instanzen kann die entfernte Möglichkeit einer nicht ganz unparteiischen Einstellung auch in den Fällen der vorliegenden Art in Kauf - genommen werden ,.
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Auszug aus BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73
    Der Senat entscheidet wie die Vorinstanzen in der Besetzung mit zwei Kassenzahnärzten (% 12 Abs° 3 Satz 2 see iovcmo 55 33 Satz 2, #0 Satz 1 SGG) weil die Frage der Eintragung in das besondere Verzeichnis nach 5 } Abs° 2 ZulG wie die Frage der Eintragung in das Zahnarztregister eine Angelegenheit der Kassenzahnärzte, doh° der kassenzahnärztlichcn Selbstverwaltung, ist (V810 % 8 ZO-Zahnärzte und 5 2 des ZulG)o Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28" Mai 1965 (BSG 23, 105) im einzelnen begründet hat, kann die Besetzung mit Kassenärzten in einem gegen die Kassenärztliche Vereinigung gerichteten Verfahren nicht deshalb unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten beanstandet werden, weil diese Richter als Mitglieder der Beklagten nicht dem Idealbild des unbeteiligten Dritten entsprechenc Dem ist auch das Bundesverfassungsgcricht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 17° Dezember1969 (BVerfGE 27, 312) gefolgta Angesichts der erforderlichen Sachkunde der ehrenamtlichen Richter und des Übergewichts der Berufsrichter in den höheren Instanzen kann die entfernte Möglichkeit einer nicht ganz unparteiischen Einstellung auch in den Fällen der vorliegenden Art in Kauf - genommen werden ,.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht